Blog AT

Datenschutz: EU Cloud-Lösungen „made in Germany“

Geschrieben von NFON GmbH | 17.01.2022 09:30:00
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Europäische Union einen Meilenstein gesetzt, der weltweit Beachtung findet. Aber nicht erst seit dem 25. Mai 2018, dem Tag, seit dem die DSGVO europaweit gilt, nimmt Europa eine weltweite Vorreiterrolle beim Thema Datenschutz ein.

Vor allem in Deutschland hat Datenschutz eine langjährige Tradition. Das alte Bundesdatenschutzgesetz galt über Jahrzehnte hinweg als eines der strengsten weltweit. Viele Neuerungen, die auf europäischer Ebene mit der DSGVO in Kraft traten, waren für Deutschland kein Neuland, sondern in großen Teilen eine Bestätigung bestehenden Rechts.

Wir wollen hier die Hintergründe beleuchten, die die besondere Stellung des Themas Datenschutz in Deutschland ausmachen. Die kontinuierliche Anpassung an die aktuellen europäischen und deutschen Datenschutzstandards ist für NFON ein Erfolgsfaktor unserer Positionierung als einer der führenden Cloud-Service-Anbieter mit deutschen Wurzeln.

Inhaltsverzeichnis:

Cloud-Kommunikationsservices nach höchsten Datenschutz-Standards

Als europäischer Anbieter von Cloud-Services stehen wir uneingeschränkt hinter den DSGVO-Anforderungen, die den Schutz personenbezogener Daten weiter verbessern. Wir betreiben unsere Cloud-Services in Rechenzentren mit Standorten in Deutschland und sind eine der wenigen echten europäischen Cloud-Lösungen „made in Germany“! Seit jeher bieten wir unseren Kunden und Partnern höchstmögliche Sicherheit in der Datenverarbeitung. Der Umgang mit persönlichen Daten gehört für uns zum Tagesgeschäft und ist eine unserer technischen Kernkompetenzen.

Wir betrachten die DSGVO als eine Chance, den Datenschutz für unsere Kunden und Partner noch weiter zu verbessern.

Ist Deutschland das Mutterland des Datenschutzes?

In Deutschland gelten seit vielen Jahrzehnten strenge Anforderungen für den Datenschutz. Sie sind als Grundrecht fest in der Verfassung verankert. Während es beispielsweise in den USA kein bundesstaatenübergreifendes Datenschutzgesetz gibt, sieht Deutschland den Schutz der persönlichen Daten seiner Bürger als Staatsaufgabe.

Das hat vor allem historische Gründe: Die deutsche Geschichte ist gekennzeichnet von einschneidenden Erfahrungen aus Diktatur und Überwachung. Diese Erlebnisse haben eindrücklich gezeigt, wohin das unkontrollierte Sammeln personenbezogener Daten führen kann. Sie prägen das Bewusstsein der Deutschen zum Schutz ihrer Freiheit, über die eigenen Daten selbst zu bestimmen, bis heute ganz empfindlich.

Eine umfassende, in Harvard Business Review veröffentlichte Studie bestätigte schon 2015: Niemand reagiert sensibler auf Fragen des Datenschutzes als die Deutschen. Mit der Verbreitung neuer Technologien, Cloud-Kommunikationsservices und mobiler Endgeräte hat sich das Bewusstsein der Nutzer für Sicherheitsfragen weiter geschärft. Der Postbank Digitalstudie 2020 zufolge achtet die Mehrheit der Deutschen genau darauf, welche persönlichen Informationen sie in Apps und Programme preisgeben müssen, und beschränkt diese auf ein Minimum. So geben 82 Prozent der deutschen Nutzer nur solche Daten frei, die für die Anwendung zwingend erforderlich sind.

DSGVO entwickelt deutsche Datenschutzidee weiter

Digitale Technologien, Cloud-Kommunikationsservices und Social Media prägen unseren Alltag und ein Verzicht ist für die wenigsten Nutzer eine realistische Option. Deshalb ist die DSGVO ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Sie hilft Lücken im Datenschutz zu schließen – gerade weil ein europaweit einheitliches Gesetz zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bisher fehlte.

Dagegen stehen Anbieter wie NFON, die sich schon vor der DSGVO an das deutsche Datenschutzrecht gehalten haben, in einer langjährigen Tradition: Das weltweit erste Datenschutzgesetz trat 1970 im Bundesland Hessen in Kraft, auf Bundesebene folgte sieben Jahre später das Bundesdatenschutzgesetz. Dieses weltweit beachtete Gesetz war mit seinen kontinuierlichen Erweiterungen im Laufe der Jahre immer die Grundlage für unsere eigenen Datenschutzstandards.

Deshalb freuen wir uns, dass Deutschland seine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der europäischen DSGVO fortgesetzt hat: Es war im Juli 2017 das erste Land, das alle neuen Anforderungen der europäischen Richtlinie im so genannten German Data Protection Amendment Act (GDPAA) umgesetzt und damit wieder einmal die Marschroute in Sachen Datenschutz vorgegeben hat.

Wer schützt 463 Exabytes Daten täglich?

Die enorme Schlagkraft der neuen Verordnung beruht auf ihrer europäischen Flächendeckung, aber auch auf den drohenden Strafzahlungen. Die Höhe der Bußgelder für eine Missachtung der DSGVO liegt bei bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens – je nachdem, welcher Wert größer ist.

Außerdem stellt die DSGVO bei einer ganz entscheidenden Frage alle bisherigen Regelungen in den Schatten: Sie schließt eine bedeutend größere Menge von Datenkategorien ein und deckt auch IP-Adressen und GPS-Koordinaten ab.

Damit legen wir die geltenden Datenschutzstandards bei einer der größten Herausforderungen im Cloud-Business überhaupt an: Anfang 2020 wurde das Datenvolumen im digitalen Universum vom Weltwirtschaftsforum auf 44 Zettabytes geschätzt. Hochrechnungen zufolge werden bis 2025 weltweit täglich 463 Exabyte Daten erstellt. Mit der DSGVO gehen wir einen großen Schritt in die richtige Richtung, um diesen enormen Datenstrom zum Schutz des Persönlichkeitsrechts jedes Einzelnen unter Kontrolle zu bringen.

Um Cloud -telefon Anlage mit hohen Datenschutzstandards kennenzulernen, melde Dich hier für eine Gratis-Testversion unserer Cloud-Kommunikationslösung der nächsten Generation an. Das komplette NFON-Kommunikationserlebnis für 30 Tage – jetzt ausprobieren!